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FÜR EINE MASSVOLLE ENTWICKLUNG
Büni, Tal & Rifertstrasse
Willkommen auf der Homepage der IG Quartiererhaltung
Die SwissRe Sportanlage soll mit einem Wohnareal ersetzt werden.
Der private Gestaltungsplan der SwissRe sieht 15 Gebäude vor, die zusammen 235 Familien- und Kleinwohnungen zählen. Die Gebäudehöhen sind unterschiedlich: drei bis sechsgeschossig. Das Bauland der SwissRe ist aber Wohnzone 2. Grundsätzlich sind hier keine höheren Gebäude als 2 Stockwerke vorgesehen!
Falls der Gestaltungsplan doch vom Grossen Gemeinderat angenommen wird, wird das grosse Veränderungen für die anliegenden Quartiere haben. 500-700 neue Anwohner, sehr viel mehr Strassenverkehr, zusätzliche Kosten für neue Infrastruktur (z.B. Schulhaus, ÖV …).
Wir Anwohner von der Bünistrasse finden, dass das geplante Projekt überdimensioniert ist und keinen Beitrag an die Quartiere und deren Lebensqualität leistet.
Die SwissRe profitiert mit hohen Renditen und die direkten und indirekten Kosten soll die Allgemeinheit tragen.
Wir werden eine Interessengemeinschaft gründen, um gemeinsam eine Einsprache zu machen.
Dass auf dem Gelände gebaut wird, steht ausser Frage, aber bitte moderat und den anliegenden Quartieren entsprechend.
Falls bei Ihnen Interesse besteht uns zu unterstützen und der Interessengemeinschaft beizutreten melden Sie sich bitte zeitnah, damit wir uns gemeinsam treffen können, um das Vorgehen zu besprechen.
UNSERE POSITION
SCHREIBEN DER INTERESSENGEMEINSCHAFT QUARTIERERHALTUNG AN DIE STADT UND DEN GEMEINDERAT
BRIEF AN BAUAMT UND GEMEINDERAT
Wir sind besorgt über die Grösse und Dimension des Vorhabens der Swiss Re. Eine Überbauung mit bis zu 6-stöckigen Gebäuden sprengt jegliches Mass. Es nimmt keine Rücksicht auf die umliegenden Strukturen, auf das bestehende Ortsbild und die Quartiererhaltungszone. Es liegt keine harmonische Eingliederung in das Bestehende vor.
OFFIZIELLE EINSPRACHE ZUM GESTALTUNGSPLAN
Die Eigentümerinnen und Eigentümer des Quartiers sind nicht grundsätzlich gegen eine Überbauung auf dem Areal der Rifertstrasse, jedoch stellt der Gestaltungsplan und das von der SwissRe erarbeitete Richtprojekt keinen Mehrwert für das Quartier und auch nicht für die Stadt Adliswil dar.
ZEITPLAN
MÄRZ 2022
Vorstellung des Gestaltungsplan durch Swiss Re
APRIL 2022
Gestaltungsplan einsehbar bei der Stadt Adliswil
SOMMER 2022
Ueberweisung an den Grossen Gemeinderat für Zustimmung
BIS SOMMER 2023
Genehmigungsverfahren
BIS HERBST 2023
Inkraftsetzung
WINTER 2023
Baugesuchsverfahren
AB SOMMER 2024
Realisierungsverfahren